Ich buche hiermit eine Koje auf einem Segeltörm/Trainingstörn
zum oben stehenden Termin.
Mir als Mitsegler ist klar, daß ein Segeltörn
den Unwägbarkeiten des Wetters, insbesondere Wind und Wellen unterliegen
kann. Ein Segeltörn auf einer Selbstfahrer-Segelyacht erfordert
, daß alle Mitsegler im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter sportlichen
Gesichtspunkten am Bordleben und -ablauf aktiv teilnehmen, und
sich an allen anfallenden Tätigkeiten alleine und im Team beteiligen.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Berücksichtigung seemannschaftlicher
Grundlagen sind die Voraussetzung für das Gelingen eines Törns
und werden von allen Teilnehmern erwartet.
Alle Törnteilnehmer vereinbaren untereinander
einen gegenseitigen Verzicht auf jegliche Haftungsansprüche aus
Schäden während des Segeltörns. Ausgenommen hiervon ist grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
An Bord ist der Skipper verantwortlich für
die Gesundheit der Mitsegler und Unversehrtheit der Segelyacht.
Daher ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.
Bei verspätetem Start oder Abbruch des Segeltörns
aus Sicherheits-(Wetter-!) oder gesundheitlichen Gründen (insbesondere
Seekrankheit) oder bei Routenänderung, -kürzung, Havarie, verspäteter
Ankunft im Zielhafen, Kriegseinwirkung und sonstigen, nicht durch
den Skipper zu verantwortenden Umständen entsteht kein Anspruch
auf Rückerstattung des Charterpreises, Teilen davon, und kein
Schadenersatzanspruch. Grundsätzlich gilt Sicherheit als oberste
Maxime für jede Entscheidung des Skippers und geht nötigenfalls
anderen Entscheidungsgründen vor! Die Mitsegler akzeptieren, daß
der Skipper notfalls solch eine Entscheidung fällt, und schließen
für diesen Fall Schadenersatzansprüche gegen den Skipper aus.
Die Kaution beträgt 1.000 (per EC)
und wird von allen Crewmitgliedern anteilig getragen. Bei einem
Schaden oder Verlust von Bordinventar wird Ersatz aus der Bordkasse
geleistet, unabhängig davon, wer persönlich Verursacher des Schadens
war - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden über
1.000 hinaus sind mit einer Haftpflichtversicherung gedeckt.
Bei Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:
- bis 6 Wochen vor Reisebeginn 50% des vereinbarten Preises -
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 75% des vereinbarten Preises - 2
Wochen vor Reisebeginn wird der volle Preis fällig Vertragsübernahme
durch eine/n Ersatzmitsegler/in ist vorbehaltlich Zustimmung des
Skippers möglich, die Umbuchungskosten betragen 20% des Preises.
Gehen weniger Anmeldungen ein als die Mindestteilnehmerzahl,
findet der Törn nicht statt. In diesem Fall werden alle geleisteten
Zahlungen erstattet.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist
Hannover. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige
zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung
in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon
unberührt.