Seenotsignalmittel-Unterweisung
Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber auf der Grundlage des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes den Nachweis der Sachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein. Für den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins (SSS) ist eine abgeschlossene Prüfung über Pyrotechnik sogar zwingend erforderlich. Neben Rechtskunde umfaßt dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Signalpistole, Patronen, Handfackel, Rauchfackel und Signalraketen mittels Dummies.

Die Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Sachkundenachweises (SKN) kann ab Vollendung des 18. Lebensjahrs spätestens am Tag der Prüfung, Voraussetzung der Erteilung ist der Besitz eines amtlichen Sportbootbootführerscheins. Die Prüfung besteht demnach zuküftig ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen. Im darauffolgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.

   
 
   

 

 
(c) Markus Schwarz