| Für den Erwerb und Transport
pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber auf der
Grundlage des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes den Nachweis
der Sachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See
empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln,
pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein. Für
den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins (SSS) ist eine abgeschlossene
Prüfung über Pyrotechnik sogar zwingend erforderlich. Neben Rechtskunde
umfaßt dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Signalpistole,
Patronen, Handfackel, Rauchfackel und Signalraketen mittels Dummies. |
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Die Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Sachkundenachweises
(SKN) kann ab Vollendung des 18. Lebensjahrs spätestens am Tag der
Prüfung, Voraussetzung der Erteilung ist der Besitz eines amtlichen
Sportbootbootführerscheins. Die Prüfung besteht demnach zuküftig
ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30
Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse
der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe,
über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und
Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz,
die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und
die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung
von Seenotsignalmitteln nachzuweisen. Im darauffolgenden praktischen
Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition
und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind
mehrere Fertigkeiten vorzuführen.
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