Sprechfunkzeugnisse
(Hannover) |
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Möchten Sie eine Yacht chartern oder mit der eigenen
Yacht (mit einem an Bord befindlichen Funkgerät) einen Törn
machen?
Hierzu benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis! Sollte der Schiffsführer
kein Sprechfunkzeugnis besitzen, können die Behörden das
Auslaufen Ihrer Yacht verhindern und eine hohe Geldbuße verhängen.
SBF alleine reicht nicht mehr! |
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UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für
den Binnenschifffahrtsfunk |
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen
einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstrassen. International
und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung: ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung
eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits-
oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
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Kenntnisse aus folgenden Bereichen des
Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und
- Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung
des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen,
Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte
einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische
Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder
LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
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SRC - Beschr. gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate |
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im
weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen
und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
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Folgende Kenntnisse sind
nachzuweisen:
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See. |
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| In der praktischen Prüfung müssen
Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich
gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms,
Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille
gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS) - Anlage
nachgewiesen werden. |
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Die Ausbildung findet in der Nähe von
Hannover statt und besteht zu mehr als der Hälfte aus praktischen
Übungen an den gleichen Funkgeräten, mit welchen auch geprüft
wird.
Wir bilden an richtigen Funkgeräten (nicht Simulation) aus und
üben ausgiebig, Funksprüche abzusetzen. Der richtige
Aufbau der Funksprüche wird gelehrt und geübt. |
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| Die Kurse sind auch als Fernkurse möglich. |
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| Termine SRC / UBI Theorie & Praxisausbildung |
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20.02.2010 |
9-17 Uhr |
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21.02.2010 |
9-15 Uhr |
Wochenendseminar |
12.06.2010 |
9-17 Uhr |
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13.06.2010 |
9-15 Uhr |
Wochenendseminar |
| 13.11.2010 |
9-17 Uhr |
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14.11.2010 |
9-15 Uhr |
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| Kosten: |
| Theorie-Kurs: |
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195,- |
| Script zum Kurs: |
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20,- |
| Lernsoftware incl. Funktexte und
Vokabeltrainer: |
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24,- |
| IC-soft Simulationssoftware: |
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49,- |
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Prüfungstermine: |
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| Prüfungsausschuss Bremen
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