Sprechfunkzeugnisse
(Hannover) |
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Möchten Sie eine Yacht chartern oder mit
der eigenen Yacht (mit einem an Bord befindlichen Funkgerät) einen Törn
machen?
Hierzu benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis! Sollte der Schiffsführer
kein Sprechfunkzeugnis besitzen, können die Behörden das Auslaufen
Ihrer Yacht verhindern und eine hohe Geldbuße verhängen.
SBF alleine reicht nicht mehr! |
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UBI -
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk |
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen
und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf
Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung: ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
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Kenntnisse aus folgenden Bereichen des
Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und
- Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur
Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller
Funk-stellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der
Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische
Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf.
an einem Tag möglich.
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SRC - Beschr. gültiges
Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate |
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes
im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen,
der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und
Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
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Folgende Kenntnisse sind
nachzuweisen:
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See. |
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| In der praktischen Prüfung
müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk
erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines
Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs,
Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW
(GMDSS) - Anlage nachgewiesen werden. |
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| Die Ausbildung findet in der
Nähe von Hannover statt und besteht zur Hälfte aus praktischen Übungen
an den gleichen Funkgeräten, mit welchen auch geprüft wird. Wir bilden
an richtigen Funkgeräten (nicht Simulation) aus und üben ausgiebig,
Funksprüche abzusetzen. Der richtige Aufbau der Funksprüche wird
gelehrt und geübt. |
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| Die Kurse sind auch als Fernkurse möglich. |
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| Termine SRC / UBI |
16.02.2008 |
9-17 Uhr |
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17.02.2008 |
10-16 Uhr |
Wochenendseminar |
| 14.06.2008 |
9-17 Uhr |
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15.06.2008 |
10-16 Uhr |
Wochenendseminar |
| 15.11.2008 |
9-17 Uhr |
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16.11.2008 |
10-16 Uhr |
Wochenendseminar |
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| Kosten: |
| Theorie-Kurs: |
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195,- |
| Lehrbuch/Script: |
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12,90 |
| Prüfungsfragen: |
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6,- |
| Lernsoftware incl.
Funktexte und Vokabeltrainer: |
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20,- |
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Prüfungstermine: |
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| Prüfungsausschuß Bremen
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